Videoüberwachungen (Richtlinie von 03/2019, Version 2.0 Annahme am 29. Januar 2020)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden,

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die neu veröffentliche, europäische Richtlinie zu Videoüberwachungen (Richtlinie von 03/2019, Version 2.0 Annahme am 29. Januar 2020)

Es gibt seit dem 14.02.2020 erste Übersetzungen zum englischen Original im Internet.

Bezüglich Videoüberwachung war die DSGVO bis dato nur schwer interpretierbar. Direkte Vorschriften zum Einsatz von Videoaufnahmen waren nicht benannt. Wohl aber galt die DSGVO generell.

Seit Januar 2020 ist hier nun mehr Klarheit vorhanden. Es gilt nun die Europäische Richtlinie zu Videoüberwachung.

Eine korrekte Umsetzung der geforderten Datenschutzmaßnahmen wird von uns hier zwingend angeraten, da Behörden im Falle des Einsatzes von Videoüberwachungen sehr genau hinschauen, ob geltendes Recht eingehalten wird.

Die recht hohen Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes gebieten hier die zügige Umsetzung.

Hierbei sind folgende Punkte (inhaltliche Voraussetzungen) zu beachten:

  • Einhaltung der Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderungen
    • Die Video Überwachung muss bereits „vor Betreten“ des Geschäftes deutlich erkennbar sein
  • Einhaltung der (Höchst-) Speicherdauer (in der Regel 48 Std)
  • Sichere und datenschutzfreundliche Gestaltung der Datenverarbeitung (Videoanlage sowie EDV Verarbeitung)
    • Einrichtung der Überwachung entsprechend den geforderten IT Standards und entsprechenden Zugriffsbeschränkungen (siehe auch Berechtigungskonzept)
  • Erstellen einer genauen Verfahrensbeschreibung für die Videoüberwachung
    • Innerhalb des Verzeichnisses für Verfahrenstätigkeiten muss eine genaue Beschreibung der Video Datenverarbeitung erstellt / dokumentiert sein
  • Einbinden der Angaben zur Verarbeitung persönlicher Daten in die Informationspflichten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
  • Durchführen einer Datenschutzfolgenabschätzung für die Video-Überwachung

Wir bieten Ihnen die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Anforderungen an.

Entsprechend der derzeitigen Pandemie Lage können wir Sie hier von vor Ort, aus unserem Unternehmen per Homeoffice unterstützen.
Die meisten Fragen klären wir in gemeinsamen Telefonaten oder mit entsprechendem Fragebogen.  So erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die Eckdaten der zu erstellenden Dokumentation.

Dann wird das Verfahren (ein Teil des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten) erstellt. Diese Dokumentation dient uns als Berater zur Beurteilung Ihrer Datenverarbeitung, inwieweit die Anforderungen der DSGVO Vorschriften eingehalten werden.
Auch dient dieser Teil der Datenschutzdokumentation zur anschließend notwendigen Datenschutzfolgenabschätzung mit entsprechender Dokumentation.
Damit sind die notwendigen Schritte, für den Part Video-Überwachung in der Regel abgeschlossen.

Gerne machen wir Ihnen anhand Ihrer Angaben ein Angebot.

Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns auf, unter 04235-9919410 oder 0172-2448380

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