Europäische Richtlinie zu Videoüberwachungen (Richtlinie von 03/2019, Version 2.0 Annahme am 29. Januar 2020)

Sehr geehrte Kunden,

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die neu veröffentliche, europäische Richtlinie zu Videoüberwachungen (Richtlinie von 03/2019, Version 2.0 Annahme am 29. Januar 2020)

Es gibt seit dem 14.02.2020 erste Übersetzungen zum englischen Original im Internet.

Bezüglich Videoüberwachung war die DSGVO bis dato nur schwer interpretierbar. Direkte Vorschriften zum Einsatz von Videoaufnahmen waren nicht benannt. Wohl aber galt die DSGVO generell.

Seit Januar 2020 ist hier nun mehr Klarheit vorhanden. Es gilt nun die Europäische Richtlinie zu Videoüberwachung.

Eine korrekte Umsetzung der geforderten Datenschutzmaßnahmen wird von uns hier zwingend angeraten, da Behörden im Falle des Einsatzes von Videoüberwachungen sehr genau hinschauen, ob geltendes Recht eingehalten wird.

Die recht hohen Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes gebieten hier die zügige Umsetzung.

Hierbei sind folgende Punkte (inhaltliche Voraussetzungen) zu beachten:

  • Einhaltung der Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderungen
    • Die Video Überwachung muss bereits „vor Betreten“ des Geschäftes deutlich erkennbar sein
  • Einhaltung der (Höchst-) Speicherdauer (in der Regel 48 Std)
  • Sichere und datenschutzfreundliche Gestaltung der Datenverarbeitung (Videoanlage sowie EDV Verarbeitung)
    • Einrichtung der Überwachung entsprechend den geforderten IT Standards und entsprechenden Zugriffsbeschränkungen (siehe auch Berechtigungskonzept)
  • Erstellen einer genauen Verfahrensbeschreibung für die Videoüberwachung
    • Innerhalb des Verzeichnisses für Verfahrenstätigkeiten muss eine genaue Beschreibung der Video Datenverarbeitung erstellt / dokumentiert sein
  • Einbinden der Angaben zur Verarbeitung persönlicher Daten in die Informationspflichten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
  • Durchführen einer Datenschutzfolgenabschätzung für die Video-Überwachung

Wir bieten Ihnen die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Anforderungen an.

Entsprechend der derzeitigen Pandemie Lage können wir Sie hier aus unserem Unternehmen per Homeoffice unterstützen.
Die meisten Fragen klären wir in gemeinsamen Telefonaten oder mit entsprechendem Fragebogen.  So erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die Eckdaten.
Diese dienen uns zur Beurteilung Ihrer Datenverarbeitung bezüglich der DSGVO Vorschriften.

Zur genauen Beurteilung wird das Verfahren beschrieben (nach Ihren Angaben).
Die Datenschutzfolgenabschätzung zeigt uns dann, ob die Verarbeitung von Videoaufnahmen den Datenschutzvorschriften entspricht bzw. an welchen Stellen eventuell eine Korrektur des Prozesses (der Verarbeitungsdetails) vorgenommen werden muss.
Bitte sprechen Sie uns an, um Detailfragen zu klären.

Gerne machen wir Ihnen nach einem Erstgespräch ein Orientierungsangebot mit den für Sie entstehenden Kosten.

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